AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | INFORMATIONEN | Stand: 02-2013

1 . Allgemeines
FincasFuerGolfundMeer.com sowie alle hiermit zusammenhängende Websites (FincasForGolfAndMore.com, GolfFincaMallorca.com, GolfFerienhausMallorca.com, GolfFerienwohnung.com, GolfFerienMallorca.com und StrandUrlaubMallorca.com, www.UrlaubMallorca1.com) ist eine reine Vermittlungsagentur, die sich auf Objektvermietungen spezialisiert hat. Sie können wählen aus Objekten, die Sie für eine Saison oder als Ferienobjekt anmieten können; Apartments, Wohnungen, Fincas, Villen, Häuser, Hotel- und Hostalzimmer, neu ausgebaute renovierte sowie noch ursprüngliche romantische Fincas, Casitas auf dem Lande, sowie typische Dorf- und Stadthäuser. IHR WUNSCH zu erfüllen ist unser Ziel – deshalb ist unser Slogan "Simply the best!"

2. Reservierungen * Buchungen * Anzahlungen * Überweisungen
Saisonvermietung:
Das Objekt wird für Sie drei (3) Tage reserviert. Ohne Anzahlung bzw. Zahlung der ersten Miete und der Kautionszahlung kann das Objekt trotz Vertragsunterzeichnung wieder vermittelt werden. Sollten Sie Ihre Residenz noch nicht auf Mallorca haben, faxen wir Ihnen dem vom Vermieter gegengezeichneten Mietvertrag zu. Wir erwarten von Ihnen ab diesem Datum innerhalb von sieben (7) Tagen eine Gegenzeichnung sowie die Anzahlung. Der Original-Mietvertrag wird dann unterschrieben, sobald Sie in Person auf der Insel sind.

Ferienvermietung:
Sollten Sie Ihren Urlaub auf Mallorca in einem von uns vermittelten Objekt (Finca, Apartment, Hotel o. ä.) verbringen wollen, erhalten Sie auf Ihre mündliche Reservierungen eine Option von drei (3) Tagen. Nach Erhalt unserer Reservierungsbestätigung nebst Rechnung sollte Ihre Anzahlung in Höhe von 30 % innerhalb von sieben (7) Tagen in bar oder auf unser Konto eingegangen sein. Erst dann gilt die Reservierung als gebucht. Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung. Die Restzahlung von 70 % erfolgt spätestens 3 (drei) Wochen vor Reiseantritt.

Verspätete Zahlung oder wenn Sie nicht zahlen, gilt als Rücktritt. Wir sind dann berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 4 Wochen) ist der volle Preis sofort zahlbar. Sie erhalten die Daten der Bankverbindung mit der Rechnung.

3. Objekte
Übersteigt die in der Reservierung angegebene Personenzahl (Überbelegung) oder wird ständig bzw. regelmäßig eine andere Person/en anstatt der im Vertrag aufgeführten Person(en) angetroffen, so hat sowohl der Vermittler als auch der Eigentümer das Recht, die überzähligen oder nicht bekannten Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen.

4. Stornierungen * Erstattungen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktrittswunsch muss schriftlich bei uns eingehen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Fincas für Golf & Meer. Unser Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Ferienwohnungen und Ferienhäuser/Fincas beträgt:

  •  bis 61 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • ab 60 bis 35 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab 34 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
  • ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.

Unser Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Hotel- und Greenfeebuchungen beträgt:

  • bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab 7 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.

5. Schadenersatzansprüche * Reklamationen
Die Daten und der Zustand der angeboten Objekte basieren auf Aussagen des Vermieters und durch uns vor Ort selbst durchgeführte Besichtigungen. Eventuelle grobe Mängel sind sofort, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Ankunft (bei Ferienvermietungen) bzw. Einzugsdatum dem Eigentümer zu melden.

Wir sind Vermittler zwischen beiden Parteien und geben die Angaben des Eigentümers an Sie weiter. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Besichtigung, Reservierung und Vertragsgestaltung; das Reiserecht bei eventuellen Schadenersatzansprüchen findet hierbei jedoch keine Anwendung. Sie können diese ggf. direkt beim Eigentümer geltend machen. Auch für aufgrund von höherer Gewalt angerichtete Schäden wird nur für die maximale restliche Zeit des Verbleibs gehaftet. Bei eventuellen Reklamationen, die das Objekt betreffen, kann seitens des Eigentümers Abhilfe geschaffen werden. Sonstige Reklamationen wie z. B. Baulärm, Hotelanimationen, Müllabfertigungen, natürliche oder tierische Störungen sind ausgeschlossen. Die Benutzung des Pools in Objekten mit Pool erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

6. Haftungserklärungen * Kautionen
Ferienobjekte: Je nach Objekt und bei einer Anmietung von über drei (3) Wochen, Tierhaltung und/oder einer größeren Personanzahl (ab 7 Personen) kann seitens des Vermieters eine Haftungserklärung und/oder eine Kaution verlangt werden. Bei Saisonvermietungen können ein bis drei Monatskautionen der Nettokaltmiete verlangt werden, welche bei Einzug und Schlüsselübergabe seitens des Mieters hinterlegt wird. In beiden Fällen empfehlen wir dem Mieter, das Inventar sowie technische und sanitäre Einrichtungen mit dem Eigentümer/Vermittler gemeinsam zu überprüfen. Beim Verlassen des Objektes wird das Objekt erneut besichtigt und festgehalten, ob Schäden, Verluste, Zerstörungen (z. B. Glasbruch, Sengschäden, Entnahme von Wertgegenständen usw.) entstanden sind. Eventuelle selbst verursachte oder entstandene Schäden sind während der Aufenthaltsdauer unverzüglich dem Eigentümer/Vermittler mitzuteilen. Wird alles so vorgefunden, wie bei Beginn der Anmietung, wird die Kaution erstattet.

7. Nebenkosten
Es können sonstige individuelle Kosten entstehen wie: Heizkosten wie Holz, Gas-Butano und Gasoil, Telefon oder Objektreinigung (End- und/oder Zwischenreinigungskosten). Eventuelle Nebenkosten werden in der Bestätigung mit aufgeführt.

8. Mietverträge * Vertragsrecht
Für Saisonverträge gilt das hiesige Mietrecht. Die Vertragsparteien sind Eigentümer und Mieter. Eine deutsche Vertragsübersetzung kann auf Wunsch aufgesetzt werden, wobei diese keine rechtliche Grundlage hat. Dieser Service wird gesondert in Rechnung gestellt. Saisonverträge haben eine Laufzeit zwischen 3 und 12 Monate. Als Ferienvermietungen gelten Verträge unter 3 Monaten.
9. Preisgestaltung * Saison * Kategorien

Die Preise richten sich nach Saison, Anmietungsdauer, Ausstattung, Lage und der Personenzahl.

I. Winter- und Sommermonatspreise: ab 3 Monate nach Absprache – Rabatte
II. Ferien: Ist ein Preis pro Nacht, der sich nach Nebensaison, Hauptsaison und Wintersaison richtet.

10. Anreise
In der Regel können die Ferienimmobilien ab 16:00 h bezogen werden; die Abreise hat bis um 10:00 h zu erfolgen.
Individuelle An- und Abreisezeiten können nach Absprache getroffen werden.

11. Maklercourtagen * Gebühren
Folgende Maklercourtagesätze werden bei einer Anmietung berechnet, welche sofort bei beidseitiger Vertragsunterzeichnung anfallen:
Saisonverträge: (Jeweiliger %satz der monatlichen Nettokaltmiete)

  • ab 3 bis 6 Monate: 60 %
  • ab 7 bis 10 Monate: 100 %

12. Endreinigung bei Ferienobjekten
Das Ferienobjekt sollte sauber und besenrein übergeben werden. Für die Endreinigung sorgt Fincas für Golf & Meer bzw. der Eigentümer. Die Endreinigung kann nicht vom Mieter übernommen werden.

13. Haustiere
Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung des Vermieters bzw. von Fincas für Golf & Meer erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.

14. Mietwagen, Flüge und andere Services
Bei den von Fincas für Golf & Meer angebotenen Services handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister. Alle Reklamationen und Schadenersatzansprüche des Kunden sind direkt an den Dienstleister zu richten.

15. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist der jeweilige Ort der Mietobjekte bzw. Wohnort des Eigentümers.



 

 

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